Aktuell
Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung auf der Energieeffizienz-Expertenliste zum 01.07.24 Änderungen für die Kategorien "BEG – Wohngebäude Denkmal" und "BEG – Nichtwohngebäude Denkmal" in Kraft getreten sind und sich dadurch die Anforderungen an die Zusatzqualifikation im Bereich energetische Sanierung denkmalgeschützter und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz geändert haben.
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Um die Qualität bei Energieberatungen sowie bei energetischen Sanierungen und hocheffizienten Neubauten zu verbessern, wurde die Energieeffizienz-Expertenliste für die entsprechenden Förderprogramme des Bundes eingeführt. Durch einheitliche Qualifikationskriterien und den Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung soll die Qualität der Beratungen sowie der Planung und Baubegleitung bei Energieeffizienzmaßnahmen verbessert werden. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreut.
Es gibt folgende Eintragungskategorien:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieberatung DIN V 18599
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Contracting - Orientierungsberatung
Zugangsvoraussetzungen zur Registrierung als Energieeffizienz-Experte
Bitte beachten Sie, dass in den folgenden Abschnitten nur Standardregelungen beschrieben sind. Zu Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Sachverständige für Wärmeschutz) beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in den Dokumenten der Fördermittelgeber. Bitte verifizieren Sie die für Sie zutreffenden Zulassungsvoraussetzungen noch einmal selbst im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste.
Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude (Energieberatung, Bundesförderung für effiziente Gebäude und Klimafreundlicher Neubau)
Für die Listung für die Bundesförderprogramme für Wohngebäude (Eintragungskategorien Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude) benötigen die Absolventen eine entsprechende Grundqualifikation sowie davon abhängig einen bestimmten Umfang der Weiterbildung:
- Personen mit Grundqualifikation gemäß GEG § 88 Abs. 1 Nr. 1 (Nachweisberechtigung der Länder) oder Nr. 2 (Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbar) benötigen eine Fortbildung im Umfang von 120 Unterrichtseinheiten.
- Handwerksmeister und Techniker gemäß GEG § 88 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten.
Sonderregelung für Personen ohne Grundqualifikation nach § 88 GEG
- Personen ohne Grundqualifikation gemäß GEG § 88 Abs. 1 benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine erfolgreiche Teilnahme an der "Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude".
Die Anerkennung im Rahmen der Qualifikationsprüfung erfolgt durch das BAFA. Um in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgenommen zu werden, müssen die Energieberatenden mit der Weitergabe der Daten an die dena einverstanden sein und dort ein zusätzliches Registrierungsverfahren durchlaufen.
Energieeffizienz-Experte für Nicht-Wohngebäude (Energieberatung, Bundesförderung für effiziente Gebäude und Klimafreundlicher Neubau)
Bei der Listung für die Bundesförderprogramme für Nichtwohngebäude (Eintragungskategorien Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599 und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude) benötigen die Absolventen eine entsprechende Grundqualifikation sowie eine Zusatzqualifikation, z.B. durch eine Weiterbildung.:
- Die Grundqualifikation ist definiert im GEG § 88 Abs. 1 (Nachweisberechtigung der Länder, berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein Abschluss als Meister oder Techniker).
- Die Zusatzqualifikation als Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 160 bzw. 240 Unterrichtseinheiten. Davon entsprechen 80 bzw. 160 UE dem Basismodul, welches auch im Rahmen einer Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude erforderlich ist. Weitere 80 UE beziehen sich als Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude auf speziell für Nichtwohngebäude relevante Themengebiete.
Sonderregelung für Personen ohne Grundqualifikation gemäß § 88 GEG
- Personen ohne Grundqualifikation gemäß GEG § 88 Abs. 1 können aufbauend auf die "Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude" im Zusammenhang mit dem Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (80 UE) die Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude absolvieren.
- Zulassungsvoraussetzung ist zudem eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurden.
Die Anerkennung im Rahmen der Qualifikationsprüfung erfolgt durch das BAFA. Um in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgenommen zu werden, müssen die Energieberatenden mit der Weitergabe der Daten an die dena einverstanden sein und dort ein zusätzliches Registrierungsverfahren durchlaufen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal
- Die Grundqualifikation wird über die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG nachgewiesen.
- Die Zusatzqualifikation Energieeffizienz besteht aus einer Fortbildung gemäß aktuell gültigem EEE-Regelheft der dena oder einem entsprechenden Eintrag auf der EEE-Liste für die jeweilige Kategorie Wohn- oder Nichtwohngebäude.
- Zusätzlich zur Grundqualifikation und der Zusatzqualifikation Energieeffizienz ist ein Nachweis der Zusatzqualifikation im Bereich energetische Sanierung denkmalgeschützter und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu erbringen. Erfolgt dieser über eine Fortbildung, wird für Wohngebäude ein Basismodul im Umfang von 80 UE und für Nichtwohngebäude ein Zusatzmodul mit 40 UE benötigt.
Für die Kategorie „Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal“ muss zuerst eine Eintragung in die Liste „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ bei der WTA GmbH erfolgen. Die Koordinierungsstelle übermittelt nach einer erfolgreichen Listeneintragung als Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz die Daten an die EEE-Liste für Förderprogramme des Bundes.
Detaillierte Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen finden Sie unter www.energieberater-denkmal.de.
Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit)
- Als Grundqualifikation benötigen Personen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
- Die Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.
Für Energieberater, die bereits in der Energieeffizienz-Expertenliste für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude" gelistet sind, ist eine Fortbildung mit insgesamt 16 UE aus den Themengebiete DIN EN 16247-1 – Energieaudits und Anlagentechnik, Querschnittstechnologien / Erneuerbare Energien ausreichend. (z.B. Lehrgang Energieauditor)
Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung zur Durchführung von Audits nach EDL-G andere Voraussetzungen gelten.
Contracting - Orientierungsberatung
- Als Grundqualifikation benötigen Personen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß § 88 GEG oder Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
- Die Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten.
- Zulassungsvoraussetzung ist zudem eine Berufserfahrung gemäß Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Studienprogramme zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste
Als Weiterbildungsangebote für die verschiedenen Kategorien der Expertenliste bieten wir an:
- Energieeffizienz-Expertin und Experte Wohngebäude (120 UE)
- Energieeffizienz-Expertin und Experte Wohngebäude (200 UE)
- Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (80 UE)
- Energieberatung Baudenkmale (80 UE)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieaudit DIN 16247 (80 UE)
- Lehrgang Energieaudit (32 UE)
Eine Übersicht über das Angebot finden Sie unter Studienprogramme & Seminare
Regelmäßige Fortbildung für Energieeffizienz-Experten / Energieberater
Alle Fachleute, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet sind, sind zu einer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Wir bieten dazu verschiedene Tagesseminare an.